Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Krankenversicherung durch das Bürgerentlastungsgesetz
Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Krankenversicherung durch das Bürgerentlastungsgesetz |
Ab 2010 können Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Abzugsmöglichkeiten. Nicht abziehbar sind Prämien für Wahltarife, die von den Krankenkassen zusätzlich angeboten werden, sowie Beitragsanteile für einen Krankengeldanspruch. Analog können auch privat Krankenversicherte ihre Beiträge steuerlich geltend machen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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