Strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige kann auch wieder entfallen
Strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige kann auch wieder entfallen |
"Wer in Fällen der Steuerhinterziehung unvollständige oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei" - so lautet die Kernaussage der gesetzlichen Regelung zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, wie sie in der Abgabenordnung niedergelegt ist. Ganz so einfach ist diese Voraussetzung aber nicht zu erfüllen. |
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