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Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung

Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung

Bei der Änderung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung darf das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs nicht in der Weise angepasst werden, dass der in Vollzeitbeschäftigung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht möglich war, auf das Ausmaß bei Teilzeitbeschäftigung reduziert wird.

Ferner ist es untersagt, dass der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.