Kündigung wegen Privatnutzung des Internets
Kündigung wegen Privatnutzung des Internets |
In einem Fall aus der betrieblichen Praxis stand einem Arbeitnehmer zur Durchführung der anfallenden Arbeiten ein Computer mit Zugang zum Internet zur Verfügung. Im August 2004 unterschrieb der Arbeitnehmer eine Mitarbeitererklärung Internet/PC-Nutzung, die unter 1. folgende Regelung enthält: |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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