Werbungskosten bei Kapitalerträgen doch abziehbar?
Werbungskosten bei Kapitalerträgen doch abziehbar? |
Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Dazu gehören Konto-, Depot- und Verwaltungsgebühren, aber auch Schuldzinsen. Diese Aufwendungen sind mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Jahr und Person (1.602 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren) abgegolten. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.