Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes wegen der Anhebung der Wegstreckenentschädigung?
Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes wegen der Anhebung der Wegstreckenentschädigung? |
Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zu Dienstreisen wird ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je Fahrtkilometer steuerlich berücksichtigt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzten den Kostenersatz für ihre Mitarbeiter zum 1.1.2009 auf 0,35 €/km herauf. Die Wegstreckenentschädigungen, die in Höhe von 0,35 €/km gezahlt werden, sind - unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Kosten - steuerfrei. Danach liegt der steuerfreie pauschale Kilometersatz um 0,05 €/km höher als bei den übrigen Steuerpflichtigen. |
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