Verfahren wegen doppelter Höchstbeträge bei Handwerkerleistungen bereits ab 2008 beim BFH anhängig
Verfahren wegen doppelter Höchstbeträge bei Handwerkerleistungen bereits ab 2008 beim BFH anhängig |
Mit dem Gesetz zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" wurde seit dem 1.1.2009 der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) von 600 € pro Jahr auf 1.200 € verdoppelt. |
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