Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Finanzverwaltung hebt Nichtanwendungserlass auf
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Finanzverwaltung hebt Nichtanwendungserlass auf |
Das Bundesfinanzministerium teilt mit Schreiben vom 14.5.2010 (veröffentlicht am 28.6.2010) mit, dass es seinen zum Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten ergangenen Nichtanwendungserlass für ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.6.2009 jetzt aufhebt. Danach können alle betroffenen Fälle von dem BFH-Urteil - vermutlich aber nur zeitlich bis 31.12.2010 beschränkt - profitieren. |
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