Steuerlicher Abzug von Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind
Steuerlicher Abzug von Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind |
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs stellte bereits mit Beschluss vom 21.9.2009 fest, dass Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind (sog. gemischte Aufwendungen) grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind. |
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