Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Unterschreitung des Mindestlohnes ist strafbar
Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Unterschreitung des Mindestlohnes ist strafbar |
Das Landgericht Magdeburg hatte die Strafbarkeit eines Arbeitgebers zu prüfen, der keinen verbindlich festgesetzten Mindestlohn zahlte. |
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