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Rückwirkende Steuerrechtsänderungen vom BVerfG verworfen

Rückwirkende Steuerrechtsänderungen vom BVerfG verworfen

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das am 9.11.1998 in den Bundestag eingebracht und am 31.3.1999 verkündet wurde, traten einige Gesetzesänderungen - teilweise rückwirkend - in Kraft. Dazu gehörten:
 

  • die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene Einnahmen durch den Ersatz der Versteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz durch die sog. Fünftelregelung
  • die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von 2 auf 10 Jahre und
  • die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen von 25 % auf 10 %


Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat mit Datum vom 7.7.2010 entschieden, dass die Regelungen wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes teilweise verfassungswidrig sind.

Anmerkung: Das BVerG hält nicht die Gesetzesänderungen als solche - also die Einführung der Fünftelregelung oder die Verlängerung der Spekulationsfrist oder die Absenkung der Beteiligungsquote - für verfassungswidrig. Sie liegen im Ermessen des Gesetzgebers und seien nicht zu beanstanden. Lediglich die "Rückwirkung" der betreffenden Regelungen seien verfassungswidrig. Nachdem die Erläuterungen zu den Regelungen im Einzelnen - insbesondere die zeitliche Zuordnung und der daraus resultierende Handlungsbedarf - den Rahmen dieses Rundschreibens sprengen würden, bitten wir betroffene Steuerpflichtige, sich umgehend von uns beraten zu lassen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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