1-%-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen
1-%-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.4.2010 entschieden, dass die 1-%-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken kann nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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