Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige - Änderung der Rechtsprechung
Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige - Änderung der Rechtsprechung |
Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar, wenn die unterhaltene Person gegenüber dem Steuerpflichtigen gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Das sind die Personen, denen gegenüber der Steuerpflichtige nach dem Zivilrecht unterhaltsverpflichtet ist. Dazu gehören u. a. Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern). Die Unterhaltsberechtigung setzt insoweit zivilrechtlich die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person voraus. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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