Bundesverfassungsgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß |
Das Niedersächsische Finanzgericht hielt die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und legte die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vor. Es war davon überzeugt, dass die Ergänzungsabgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür bestand nach Auffassung des Gerichts kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser darf nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden. |
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