Bis 15.12.2010 ggf. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen
Bis 15.12.2010 ggf. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen |
In der Verlustbescheinigung werden Verluste ausgewiesen, die bankseitig nicht mit den während des Kalenderjahres erzielten abzugspflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden konnten. Hat man Geldanlagen nur bei einem Institut, nimmt dieses gleich die Verrechnung von Verlusten und Erträgen vor. Befinden sich Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, ist der Bankkunde selbst für den Ausgleich über die Steuererklärung verantwortlich. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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