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Juni

Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch für Pflegekosten eines Elternteils

In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürgschaft für die Pflegekosten der Mutter übernommen. Nach ihrem Tod verlangte er von seinem Bruder eine anteilige Kostenübernahme. Da unter Geschwistern keine Erstattungsansprüche von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten bestehen, blieb der bürgende Sohn an den Kosten hängen.

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird lediglich für Fälle anerkannt, in denen ein Elternteil allein für den Unterhalt eines gemeinsamen ehelichen Kindes aufgekommen ist, obwohl auch der andere Elternteil dem Kind unterhaltspflichtig war. Dieser Ausgleichsanspruch beruht auf der Unterhaltspflicht beider Eltern gegenüber ihrem Kind.

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne bis 1.4.2022 in vier Schritten:

 
Pflegehilfskräfte
qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab
alte BL
neue BL
alte BL
neue BL
alte BL
neue BL
1.5.2020
11,35 €
10,85 €
 
 
 
 
1.7.2020
11,60 €
11,20 €
 
 
 
 
1.4.2021
11,80 €
11,50 €
12,50 €
12,20 €
 
 
1.7.2021
 
 
 
 
15,00 €
15,00 €
1.9.2021
12,00 €
12,00 €
12,50 €
12,50 €
 
 
1.4.2022
12,55 €
12,55 €
13,20 €
13,20 €
15,40 €
15,40 €


Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)

Widerrufsrecht für Handy-Kunden bei Preiserhöhung

In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) am 9.4.2020 entschiedenen Fall konnten Kunden eines Mobilfunkanbieters einer Preiserhöhung des Anbieters widersprechen, wenn die Erhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Die OLG-Richter erklärten diese Klausel für unwirksam.

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets -auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht.

Fälligkeitstermine - Juni 2020

  • Umsatzsteuer (mtl.),
    Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.),
    Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.6.2020
  • Sozialversicherungsbeiträge: 26.6.2020

Verzugszins / Basiszins

    • Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)

      Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
      Basiszinssatz + 5-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
      Basiszinssatz + 8-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
      Basiszinssatz + 9-%-Punkte
      zzgl. 40 € Pauschale

 

  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

    seit 01.07.2016 = - 0,88 %
    01.01.2016 - 30.06.2016 - 0,83 %
    01.07.2015 - 31.12.2015 - 0,83 %
    01.01.2015 - 30.06.2015 - 0,83 %
    01.07.2014 - 31.12.2014 - 0,73 %
    01.01.2014 - 30.06.2014 - 0,63 %
    01.07.2013 - 31.12.2013 - 0,38 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

 

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