Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland
Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland |
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall buchte eine Familie bei einem dänischen Reiseveranstalter ein Ferienhaus in Belgien, das dieser in seinem Katalog angeboten hatte. Bei Anreise stellten die Urlauber erhebliche Mängel fest, die der Reiseveranstalter trotz mehrerer Aufforderungen nicht beseitigte. Daraufhin reiste die Familie nach entsprechender Ankündigung ab und machte gegen den Veranstalter Ansprüche u. a. auf Rückzahlung des Reisepreises und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei ihrem zuständigen Amtsgericht geltend. Der Reiseveranstalter hat daraufhin die fehlende internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gerügt. Da der Rechtsstreit unmittelbar an einen Mietvertrag über eine unbewegliche Sache anknüpfe, sei das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das Ferienhaus liegt, damit das Gericht in Lüttich (Belgien). |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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