Juli
Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers |
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind die Richtlinien der EU dahin gehend auszulegen, dass einem Arbeitnehmer, der schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, und dessen Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, kein Auskunftsanspruch darüber zusteht, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. |
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Reinigungsgewerbe - kein Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten |
Nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag (RTV) für das Gebäudereinigerhandwerk ist die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit - sogenannte Zwischenzeit - regelmäßig nicht zu vergüten. |
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Schadensersatz bei rückwirkender Versicherungspflicht |
Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Schadenersatz, wenn er bei der Einhaltung der Abführung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge schuldhaft Nebenpflichten verletzt, dadurch Schäden des Arbeitnehmers verursacht und dem Arbeitnehmer kein Mitverschulden zur Last gelegt werden kann. |
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Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers bei sukzessiver Erhöhung der Beteiligung |
Soll eine Tochter das väterliche Unternehmen fortführen und erhält deshalb schrittweise erst 30 %, dann 49 % und schließlich 51 % der GmbH-Anteile, liegt eine selbstständige Tätigkeit der Tochter als Geschäftsführerin der GmbH erst vor bei Überschreibung der Mehrheit der Anteile. Vorher war sie als Geschäftsführerin abhängig beschäftigt, auch wenn sie aus Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der GmbH auf Teile ihres Gehaltes und ihres Urlaubs verzichtet und Bürgschaften zugunsten der GmbH übernommen hat. |
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Kein Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis" |
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung bzw. Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst werden. Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen, die allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Ein Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis" besteht nicht. |
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