März
Farbwahlklausel im Mietvertrag |
Grundsätzlich benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Nachlassbewertung von Gegenständen bei Pflichtteilsansprüchen |
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden bei der Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt. Abzustellen ist mithin auf den sog. gemeinen Wert, der dem Verkaufswert im Zeitpunkt des Erbfalles entspricht. Da derartige Schätzungen mit Unsicherheiten verbunden sind, entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass sich die Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert worden sind, von außergewöhnlichen Verhältnissen abgesehen, grundsätzlich an dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis orientieren muss. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.11.2010 bestätigt. |
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Keine fristlose Kündigung bei minimalem Wettbewerbsverstoß |
In einem Fall aus der Praxis verpflichtete sich ein selbstständiger Handelsvertreter während der Dauer des mit einer Versicherung abgeschlossenen Vertragsverhältnisses weder unmittelbar noch mittelbar für andere Versicherungsgesellschaften tätig zu sein. Ca. 22 Jahre nach Vertragsabschluss erfuhr die Versicherungsgesellschaft, dass der Vertreter etwa 10 Versicherungsverträge für ein Konkurrenzunternehmen vermittelt hatte. Daraufhin kündigte die Versicherung den Agenturvertrag fristlos. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung |
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von (geldwertem) Vorteil ist. |
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Nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche verstoßen gegen das Altersdiskriminierungsverbot |
In einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschiedenen Fall war ein 23-jähriger Arbeitnehmer bei einer Einzelhandelskette beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, wonach der jährliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche nach dem Lebensalter wie folgt gestaffelt ist:
Das LAG Düsseldorf hat in seinem Urteil erkannt, dass der Arbeitnehmer durch diese Regelung wegen seines Alters diskriminiert wird. Die nach dem Alter unterscheidende Regelung ist nicht gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gerechtfertigt. Es fehlt an einem legitimen Ziel für diese Ungleichbehandlung. Dies gilt insbesondere für das von der Arbeitgeberseite vorgebrachte Argument, mit der Regelung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. |
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