Vorläufige Festsetzung von Grunderwerbsteuer und Grundbesitzwerten
Vorläufige Festsetzung von Grunderwerbsteuer und Grundbesitzwerten |
Die Finanzverwaltung setzt die Grunderwerbsteuer, hinsichtlich der Frage, ob die Heranziehung der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sowie die hierfür maßgeblichen Feststellungen der Grundbesitzwerte und Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen verfassungsgemäß ist, vorläufig fest. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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