Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes vom Sorgerecht ist verfassungswidrig
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes vom Sorgerecht ist verfassungswidrig |
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1.7.1998 wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals unabhängig davon, ob sie zusammenleben, die Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu tragen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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