Februar
Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.4.2010 ist eine Pensionsrückstellung nach dem Eintritt des Versorgungsfalls mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres zu bewerten. Ein Verstoß gegen den sog. Überversorgungsgrundsatz liegt nur vor, wenn künftige Pensionssteigerungen oder -minderungen am Bilanzstichtag berücksichtigt werden, nicht jedoch wenn die zugesagte Pension höher als der zuletzt gezahlte Aktivlohn ist. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Pflegeversicherungsbeitrag |
In der Januar-Ausgabe wurde in einigen Informationsschreiben versehentlich noch der alte Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 1,95 % genannt. Zum 1.1.2013 ist dieser jedoch auf 2,05 % angehoben worden. Entsprechend erhöht sich auch der Beitragssatz für Kinderlose auf 2,3 % (1,025 % + 0,25 % tragen Arbeitnehmer ohne Kinder, 1,025 % trägt der Arbeitgeber). Arbeitnehmer in Sachsen müssen ab dem 1.1.2013 1,525 % des Beitragssatzes übernehmen; Arbeitgeber 0,525%. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Steuertermine | Fällig am |
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): |
11.02.2013
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Gewerbesteuer, Grundsteuer: | 15.02.2013 |
Sozialversicherungsbeiträge: | 26.02.2013 |
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen |
01.01.2013 | 0,13% |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 0,12% | |
01.07.2011 - 31.12.2011 | 0,37% | |
01.01.2011 - 30.06.2011 | 0,12% | |
01.07.2010 - 31.12.2010 | 0,12% | |
1.01.2010 - 30.06.2010 | 0,12% | |
1.7.2009 - 31.12.2009 | 0,12% | |
1.1.2009 - 30.06.2009 | 1,62% | |
1.7.2008 - 31.12.2008 | 3,19% | |
1.1.2008 - 30.06.2008 | 3,32% | |
1.7.2007 - 31.12.2007 | 3,19% | |
1.1.2007 - 30.06.2007 | 2,70% | |
1.7.2006 - 31.12.2006
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1,95% | |
1.1.2006 - 30.06.2006 | 1,37% | |
1.7.2005 - 31.12.2005 | 1,17% | |
1.1.2005 - 30.06.2005
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1,21% | |
1.7.2004 - 31.12.2004
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1,13% | |
1.1.2004 - 30.06.2004
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1,14% | |
1.7.2003 - 31.12.2003
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1,22% | |
1.1.2003 - 30.06.2003
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1,97% | |
1.7.2002 - 31.12.2002
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2,47% | |
1.1. 2002 - 30.6.2002
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2,57 % | |
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Verzugszinssatz ab 01.01.2002 (§ 288 BGB) |
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
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Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
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