Juni
Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen durch Geschäftsführer |
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. |
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Unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen |
Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen. Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. |
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Keine Ausschlussfrist für Nebenkostenabrechnung bei Geschäftsraummiete |
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall vom 27.1.2010 hatte eine Firma ein Ladenlokal angemietet. Die im Mietvertrag einzeln aufgeführten Nebenkosten sollte der Vermieter einmal jährlich zum Ablauf des Kalenderjahres abrechnen. Nach ca. 8 Jahren wurde das Gebäude verkauft. Der neue Hausbesitzer bzw. Vermieter entdeckte Fehler in den Nebenkostenabrechnungen für die vergangenen Jahre. Die sich daraus anteilig ergebenden Nachzahlungen forderte er nun von dem Mieter, was dieser jedoch mit der Begründung ablehnte, dass Nachzahlungsansprüche nach dem Ablauf der einjährigen Abrechnungsfrist verwirkt sind. |
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Karenzentschädigung - "überschießendes" Wettbewerbsverbot |
Nach dem Handelsgesetzbuch ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot. |
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Urlaubsabgeltung bei Kündigung während des Kalenderjahres |
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedarf. |
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.