September
Die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig |
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Unterschreitung des Mindestlohnes ist strafbar |
Das Landgericht Magdeburg hatte die Strafbarkeit eines Arbeitgebers zu prüfen, der keinen verbindlich festgesetzten Mindestlohn zahlte. |
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Verzögerte Vorlage von Buchführungsunterlagen kann strafbar sein |
Durch das sog. "Verzögerungsgeld", das vom Finanzamt unter weiteren Voraussetzungen festgelegt werden kann, sollen Steuerpflichtige zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zeitnah angehalten werden, insbesondere Anordnungen der Finanzbehörde Folge zu leisten, wie z. B. die Buchführung wieder ins Inland zu verlagern oder den Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung nachzukommen.
Das Verzögerungsgeld beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 250.000 €. Innerhalb dieser gesetzlichen Bandbreite können folgende Kriterien für die Bemessung der Höhe von Bedeutung sein: Dauer der Fristüberschreitung, Gründe der Pflichtverletzung, wiederholte Verzögerung bzw. Verweigerung, Ausmaß der Beeinträchtigung der Außenprüfung, Unternehmensgröße, mangelnde Mitwirkung, wiederholte Verzögerungsgeldfestsetzungen. |
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Mündliche Vereinbarung einer Gehaltserhöhung des Gesellschaftergeschäftsführers als vGA |
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer Kapitalgesellschaft u. a. eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht. Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte. Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender Gesellschafter, weil er z. B. mehr als 50 % der Stimmrechte hält, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Eine vGA mindert das zu versteuernde Einkommen nicht. |
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Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar |
In Abkehr von seiner Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.3.2010 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. |
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- Das Jahressteuergesetz 2010 ändert den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude ab dem 1.1.2011
- Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant
- Steuervergünstigung bei der Erbschaftsteuer entfällt auch beim Zwangsverkauf des Betriebes
- Aufklärungspflicht über sog. Rückvergütungen
- Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Beratungs- und Dokumentationspflicht
- Keine Außenhaftung für atypischen stillen Gesellschafter
- Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Wohnungsmieter bei einer Mieterhöhung
- Mietminderung bei Problemen mit dem Schallschutz
- Anspruch auf Behandlung von einem bestimmten (Chef-)Arzt
- Wirksamkeit einer Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung
- Betriebsrente - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- Fahrgastrechte im Zugverkehr
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.