Oktober
Abfindung zählt zu den sog. Bezügen aus einem Dienstverhältnis |
Die in der Insolvenzordnung geregelten sog. "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung. Sofern also in einem Darlehensvertrag vereinbart worden ist, "den der Pfändung unterworfenen Teil aller seiner gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Pensionsansprüche, Provistionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligung sowie Abfindungen gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber und auf Sozialleistungen" abzutreten, dient eine gezahlte Abfindung mit zur Absicherung. |
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Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters |
Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein "junger" Bewerber gesucht wird. |
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Anspruch auf Zulagen bei Beurlaubung aufgrund einer Schwangerschaft |
Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmerinnen stehen ihr monatliches Grundentgelt und die Zulagen zu, die an ihre berufliche Stellung anknüpfen. Dieses sind beispielsweise Zulagen, die ihnen aufgrund einer leitenden Position, der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit und ihrer beruflichen Qualifikationen zustehen. |
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Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes vom Sorgerecht ist verfassungswidrig |
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1.7.1998 wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals unabhängig davon, ob sie zusammenleben, die Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu tragen. |
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Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis 2012 verlängert |
Die Bundesregierung hat dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen zugestimmt. Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen. |
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