März
Hinzuschätzung wegen fehlerhafter Buchführung |
Bei Betriebsprüfungen werden häufig formelle oder materielle Mängel bei der Buchführung festgestellt. Dies hat regelmäßig die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zur Folge. |
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Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung bei Minijobbern |
Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ geringer Aufstockungsbeiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben. Stocken Beschäftigte ihre Beiträge auf, ergeben sich für sie viele Vorteile:
Der Minijobber muss lediglich schriftlich bei seinem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten. Er erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (bzw. von 5 % bei Minijobs in Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 % aufzustocken. |
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Auslandsreisekosten ab 1.1.2011 |
Das für das Bundesreisekostengesetz zuständige Bundesinnenministerium setzt erst zum 1.1.2012 die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder fest, so dass die für steuerliche Zwecke anzuwendende Übersicht auch erst zu diesem Stichtag aktualisiert werden kann. Bis dahin gelten die alten Pauschbeträge fort. |
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Umzugskosten/Unterrichtskosten ab 1.1.2011 |
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, beträgt ab 1.1.2011 1.612 €. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.279 € und für Ledige 640 €. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten um 282 €. |
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Viele Internet-Warenanbieter informieren ihre Kunden z. B. nach einer Bestellung mit sog. Newslettern über Neuigkeiten, Angebote usw. Dazu ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, dass der Kunde ausdrücklich in diese E-Mail-Information einwilligt.
Von einer solchen ausdrücklichen Einwilligung kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Thüringen jedoch nicht ausgegangen werden, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde seine Einwilligung für die Zusendung von Newslettern erteilt, - z. B. durch einen bereits gesetzten Haken - vorausgewählt ist. In einem solchen Fall liegt ein sog. passives "Nichterklären" vor, da der Kunde bei der Registrierung selbst aktiv werden muss, wenn er den sog. Newsletter nicht erhalten will.
So sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zur ausdrücklichen Einwilligung z. B. Folgendes vor: "Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
Eine unzumutbare Belästigung ist u. a. stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt."
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- Farbwahlklausel im Mietvertrag
- Nachlassbewertung von Gegenständen bei Pflichtteilsansprüchen
- Keine fristlose Kündigung bei minimalem Wettbewerbsverstoß
- Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung
- Nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche verstoßen gegen das Altersdiskriminierungsverbot
- Änderungen beim Elterngeld
- Kapitalerhöhung bei einer "Unternehmergesellschaft (UG)
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.