Mai
1-%-Regelung auf Grundlage des "Bruttolistenneupreises" |
Von der Fachwelt heftig umstritten ist die Tatsache, dass die 1-%-Regelung vom "Bruttolistenneupreis" und nicht vom tatsächlichen Kaufpreis des Pkw angewandt wird. Das macht sich insbesondere bei gebraucht gekauften Fahrzeugen bemerkbar. |
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Strenge Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch |
Wie der Bundesfinanzhof bereits in seinem Urteil vom 1.3.2012 entschieden hat, muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen. Neben Datum und Fahrtzielen sind grundsätzlich auch die jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder die konkreten Gegenstände der dienstlichen Verrichtung aufzuführen, und zwar grundsätzlich jede einzelne berufliche Verwendung für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs. Bei einer einheitlichen beruflichen Reise können diese Abschnitte zwar miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden und der am Ende der gesamten Reise erreichte Gesamtkilometerstand aufgezeichnet werden. Im Rahmen dieser Erleichterung sind aber die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen, in der sie aufgesucht worden sind. |
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Warenmuster und Geschenke von geringem Wert im Sinne des Umsatzsteuergesetzes |
Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) werden unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die aus unternehmerischen Gründen (z. B. zu Werbezwecken, zur Verkaufsförderung oder zur Imagepflege) erbracht werden, der Umsatzsteuer unterworfen. Hierunter fallen z. B. höherwertige Geschenke an Geschäftsfreunde, Sachspenden an Vereine, Warenabgaben anlässlich von Preisausschreiben, Verlosungen usw. Ausgenommen von der Besteuerung werden lediglich Geschenke von geringem Wert oder die Abgabe von Warenmustern. |
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Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn |
Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die er bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und abzuführen hat. Das gilt insbesondere auch dann, wenn z. B. die Voraussetzungen einer pauschalierten Besteuerung der Zuschüsse des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Internetzugang und die Internetnutzung oder einer Steuerbefreiung der Kindergartenzuschüsse nicht vorliegen. |
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Strenge Anforderungen zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses |
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse unterliegen besonderen Voraussetzungen und stehen ständig im Visier der Finanzverwaltung. Damit solche Arbeitsverhältnisse auch steuerlich anerkannt werden, müssen sie zivilrechtlich wirksam vereinbart und der Vereinbarung entsprechend tatsächlich durchgeführt werden. Gleichzeitig müssen sie inhaltlich dem entsprechen, was bei Arbeitsverträgen unter Fremden üblich ist. |
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- Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland
- TERMINSACHE: Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen
- UG (haftungsbeschränkt) - persönliche Haftung bei unrichtiger Firmierung
- Schriftform beim Mietvertrag mit einer GbR
- Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine allgemeine Geschäftsbedingung
- Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung
- Pflichten des Architekten bei Kostenermittlung
- Scheidung - kein Trennungsjahr bei gemeinsamem Schlafzimmer
- Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1.7.2013
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.