April
Bundesfinanzhof erweitert den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung
Bundesfinanzhof erweitert den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.9.2009 entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Abzugsverbot bei Veräußerungs- und Aufgabeverlusten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften |
Nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren (seit 2009 Teileinkünfteverfahren) sind Erträge und auch Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nur zur Hälfte steuerpflichtig. Wird demnach nur eine Hälfte steuerlich berücksichtigt, ist die jeweils andere Hälfte der Einnahmen steuerfrei. Der Gesellschafter kann die hiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben auch nur zur Hälfte absetzen. Die Frage, wie Veräußerungsverluste zu behandeln sind, wenn keine Einnahmen anfallen, war in der Praxis höchst umstritten. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen |
Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen als sog. außergewöhnliche Belastungen von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden, soweit eine vom Gesetz festgelegte Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Darüber hinaus kann zur Abgeltung des Sonderbedarfs für ein in Berufsausbildung befindliches und auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind ein Freibetrag in Höhe von 924 € je Kalenderjahr abgezogen werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß? |
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, die wegen Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, können bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von zwei Dritteln, höchstens 4.000 € je Kind, wie Werbungskosten abgezogen werden. Der Abzug eines darüber hinausgehenden Betrages kommt nicht in Betracht. Eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend, dass weitere Betreuungskosten zu berücksichtigen sind, ist nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts (FG) nicht geboten. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug |
Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln (FG) in seinem Urteil vom 15.12.2009 entschieden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
- Änderung beim Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden ab dem 1.1.2011
- Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags
- Erbschaftsteuer nicht aus der Substanz des Betriebes bezahlen
- Pflichten und Gefahren für Arbeitgeber bei 400-€-Jobbern im Sozialversicherungsrecht
- Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
- Ausübung des Mitgliedschaftsrechts bei Austritt eines Gesellschafters
- Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
- Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Stromversorgung
- Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
- Lieferzeitangabe im Onlinehandel
- Gratifikationen für Betriebsrentner
- Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen
- Rentenversicherungspflicht bei sog. arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.