Juli
Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) |
Die Vertreter des Bundes und der Länder befürworten mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Die bis zum 30.6.2012 geltende Nichtbeanstandungsregelung wird daher bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung verlängert. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch |
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Diesen Anforderungen ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1.3.2012 nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Regelmäßige Arbeitsstätte - Dienstreise statt Entfernungspauschale |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Urteilen vom 9.6.2011 zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann. In Fällen, in denen bisher mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die Entfernungspauschale nunmehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen. Für die übrigen Fahrten können Werbungskosten nach den Grundsätzen einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung auch bei kostenfreier Überlassung |
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen "eigenen Hausstand" unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Eine Alternative für die freien Berufe - die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung "GmbB" |
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - als Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) - vorgelegt und beschlossen. Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
- Archivierung von Rechnungen/Lieferscheinen bzw. Onlinekontoauszügen auf CD
- Umsatzsteuer bei Verkäufen über "Ebay"
- Nichtigkeit wegen wucherähnlichen Geschäften nicht bei Internetauktionen
- Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden unwirksam
- Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
- Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers
- Reinigungsgewerbe - kein Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten
- Schadensersatz bei rückwirkender Versicherungspflicht
- Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers bei sukzessiver Erhöhung der Beteiligung
- Kein Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis"
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.