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August

Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes wegen der Anhebung der Wegstreckenentschädigung?

Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes wegen der Anhebung der Wegstreckenentschädigung?

Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zu Dienstreisen wird ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je Fahrtkilometer steuerlich berücksichtigt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzten den Kostenersatz für ihre Mitarbeiter zum 1.1.2009 auf 0,35 €/km herauf. Die Wegstreckenentschädigungen, die in Höhe von 0,35 €/km gezahlt werden, sind - unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Kosten - steuerfrei. Danach liegt der steuerfreie pauschale Kilometersatz um 0,05 €/km höher als bei den übrigen Steuerpflichtigen.

In der Fachliteratur wird hierin eine sachliche Ungleichbehandlung von Empfängern von Wegstreckenentschädigungen nach den Landesreisekostengesetzen und den übrigen Steuerpflichtigen gesehen. Zu diesem Sachverhalt ist beim Finanzgericht Baden-Württemberg eine Klage anhängig. Über den weiteren Werdegang werden wir Sie bei Vorliegen weiterer Informationen unterrichten.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Werbungskosten bei Kapitalerträgen doch abziehbar?

Werbungskosten bei Kapitalerträgen doch abziehbar?

Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Dazu gehören Konto-, Depot- und Verwaltungsgebühren, aber auch Schuldzinsen. Diese Aufwendungen sind mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Jahr und Person (1.602 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren) abgegolten.

Von der Streichung des tatsächlichen Werbungskostenabzugs sind insbesondere Steuerzahler, die zur Finanzierung ihrer Kapitalanlage einen Kredit aufgenommen haben, betroffen. Die hierfür anfallenden Zinsen werden nicht mehr steuermindernd berücksichtigt. Damit werden Werbungskosten, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage, und Werbungskosten, welche im Zusammenhang mit einer anderen Einnahmeart entstehen, unterschiedlich behandelt.

Inwieweit diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt, soll nun in einem Musterverfahren - durch eine beim Finanzgericht Münster erhobene Sprungklage - überprüft werden.

 
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Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Anwaltskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter weiteren Voraussetzungen als abziehbare Werbungskosten behandelt werden.

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dies gilt auch für Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Nach diesen Grundsätzen kann es sich bei Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" stehen, um abziehbare Werbungskosten handeln.

 
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Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind sozialversicherungspflichtig

Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind sozialversicherungspflichtig

Das Bundessozialgericht kam in seinem Urteil vom 17.3.2010 zu dem Entschluss, dass Kapitalerträge aus einer abgetretenen Lebensversicherung bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Im entschiedenen Fall hatte ein selbstständiger und freiwillig gesetzlich krankenversicherter Steuerpflichtiger eine Lebensversicherung zur Tilgung eines Immobiliendarlehens abgeschlossen. Diese wurde an die finanzierende Bank abgetreten und nach Fälligkeit ausgezahlt. Der Steuerpflichtige vertrat die Auffassung, dass der Auszahlungsbetrag nicht als "Einkommen" für seinen Lebensunterhalt anzurechnen ist. Das Bundessozialgericht vertrat jedoch die gegenteilige Auffassung. Eine Abtretung der Lebensversicherung an die finanzierende Bank hindere nicht die Erhebung der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse.

Anmerkung: Die Auszahlungssumme der Lebensversicherung unterliegt bis maximal zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (45.000 € in 2010, zusammen mit anderen Einkünften) der Beitragspflicht. Nachdem die Lebensversicherung in der Regel im Rentenalter, in dem das Einkommen gering ist, ausgezahlt wird, wird die Auszahlungssumme zum Großteil beitragspflichtig. Darauf sollte bei der Finanzplanung für die Immobilie und/oder die Altersvorsorge geachtet werden.

 
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Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Schenkung-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer

Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Schenkung-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer

Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll die gleichheitswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen entscheidenden Schritt abgebaut werden. Künftig sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz und im Grunderwerbsteuergesetz genauso behandelt werden wie Ehegatten.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Dies bedeutet, dass für Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig die Steuerklasse gilt wie bei Ehegatten. Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer führt dazu, dass bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern - genauso wie bislang bei Ehegatten - in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt.

 
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.